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Um Missverständnissen
vorzubeugen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit,
bzw. mit der Anforderung von Informationen, oder eines
Exposés, Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines von
Rövenich-Immobilien angebotenen Objektes kommt der
Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den
Bedingungen dieser AGB zustande.
2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines
Kaufvertrages, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf
Zahlung von 6,96 % *** Courtage aus dem Gesamtkaufpreis, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen
beträgt die vom Mieter zu zahlende Courtage das 2,32-fache der
Monatskaltmiete soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
***In Regionen, in denen der
ortsübliche Courtagesatz darunter liegt, berechnen wir die
ortsübliche Courtage, mindestens aber 4,06 % inklusive der
gesetzlichen MWSt.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald
durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der
gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag
zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller
Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit
Abschluss eines Privatkaufvertrages) bzw. mit Unterzeichnung
des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten
gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des
Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des
Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der
Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form
einer Maklerklausel mit zu beurkunden.
4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der
Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von
realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen,
vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder
vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet,
innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die
hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der
für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.
5. Nachwirkung
Wird ein durch uns nachgewiesenes
oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet,
innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die
hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der
für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.
6. Doppeltätigkeit
Wir dürfen auch für die
Gegenseite tätig sein.
7. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng
vertraulich und nur für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt
ein Dritter durch Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den
Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent die volle unter 2. vereinbarte Maklercourtage.
8. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten
Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen
werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich
eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der
notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Unsere Haftung ist, gleich aus
welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
Schadenersatzansprüche gegen den
Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der
Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach
Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von
Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten
ist ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Klausel ist
durch eine gültige, die dem beabsichtigtem Zweck am nächsten kommt, zu
ersetzen.
10. Schlussbestimmungen
Soweit zulässig, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Berlin.
Stand: 13.10.2004
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